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Geschäftsbedingungen
Professionalität beginnt mit klaren Regeln. Wir schützen Ihre Investition und unsere Kapazität mit fairen, verbindlichen Rahmen.
01. Allgemeines und Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen bei IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, visueller Identität und Marketingkampagnen (das „Werk“ bzw. die „Leistung“) zwischen EMTD Studio („Auftragnehmer“) und dem Kunden („Auftraggeber“). Das Verhältnis entsteht durch Annahme eines Angebots, Vertragsunterzeichnung oder Anzahlung. Abweichende schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang.
02. Leistungsumfang und Zusatzleistungen
Der Auftragnehmer erbringt das Werk ausschließlich gemäß der vor Arbeitsbeginn vereinbarten Spezifikation. Neue Anforderungen, Funktionserweiterungen, übermäßige Designrunden (mehr als zwei Feedback-Runden, sofern nicht anders vereinbart) oder wesentliche Änderungen an freigegebenen Phasen gelten als Zusatzleistungen. Diese werden separat kalkuliert und ohne vorherige schriftliche (auch E-Mail-) Zustimmung nicht ausgeführt.
03. Mitwirkung und Verzug des Kunden
Termintreue setzt rechtzeitige Mitwirkung voraus. Der Auftraggeber liefert Unterlagen (Inhalte, Zugänge, Assets) innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung.
Bei Mitwirkungs- oder Freigabeverzug von mehr als 7 Kalendertagen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Bei über 30 Tagen Verzug darf der Auftragnehmer das Projekt aussetzen, bereits erbrachte Leistungen abrechnen und Kapazitäten umverteilen. Eine Fortsetzung erfolgt nach neuem Zeitplan.
04. Zahlungsbedingungen und Sanktionen
Bei Projektpauschalen üblich 50/50: 50% nicht erstattbare Anzahlung vor Beginn (Kapazitätsbindung) und 50% bei Lieferung (vor Produktivgang oder Quellcode-Übergabe, je nach Vereinbarung). Bei Retainern Rechnungsstellung am 1. des Monats im Voraus.
Zahlungsziel 14 Kalendertage. Bei Zahlungsverzug Vertragsstrafe 0,05 % des offenen Betrags pro Tag sowie Recht zur Dienstaussetzung (z. B. Website/Kampagnen) bis zur vollständigen Zahlung.
05. Urheberrechte, Geheimhaltung, Portfolio
Eigentumsvorbehalt: Bis zum vollständigen Zahlungseingang bleibt das Werk (Code, Design, Strategie) Eigentum des Auftragnehmers. Nach vollständiger Zahlung erteilt der Auftragnehmer eine nach Vertrag exklusive oder nicht-exklusive, unbefristete Nutzungslizenz, sofern nicht anders vereinbart.
Beide Parteien wahren Geschäftsgeheimnisse (NDA). Der Auftragnehmer darf das Werk (ohne sensible Daten) im Portfolio zeigen, sofern nicht schriftlich ausgeschlossen.
06. Abnahme, UAT und konkludente Abnahme
Nach der Entwicklung erfolgt das Deployment auf Staging. Der Auftraggeber hat 10 Werktage (UAT), um Abweichungen von der Spezifikation zu melden; der Auftragnehmer behebt solche Mängel kostenfrei.
Konkludente Abnahme: Unterlässt der Auftraggeber Rückmeldung innerhalb von 10 Tagen oder nutzt das Werk kommerziell (oder verlangt Produktivmigration), gilt das Werk als abgenommen und schlussgerechnet werden kann.
07. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
6 Monate Gewährleistung auf versteckte Mängel in Code/Funktionalität. Die Gewährleistung endet bei Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter in Code, Hosting oder Datenbank ohne Zustimmung.
Keine Haftung für Höhere Gewalt, Cyberangriffe, Ausfälle Dritter-Hosting oder Plattform-/API-Änderungen. Die Gesamthaftung für nachgewiesene direkte Schäden ist auf die in den letzten 6 Monaten tatsächlich gezahlten Werkhonorare begrenzt.
08. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Slowakischen Republik, vorrangig das Handelsgesetzbuch (Nr. 513/1991 Zb.). Streitigkeiten werden zunächst gütlich beigelegt; bei Scheitern sind die Gerichte der Slowakei zuständig. Diese AGB gelten ab 1. Januar 2024. Änderungen vorbehalten.
Rechnungsstellung & Verträge
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